Doppelte Staatsbürgerschaft darf nicht zum Wählen berechtigen
Wer hier leben und wählen will, muss hier auch seinen ersten Wohnsitz haben und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Doppelte Staatsbürgerschaft darf nicht zum wählen berechtigen. Nur die Vorteile mitnehmen, ist nicht akzeptabel.
[Auf einen Post zum Thema Wahlberechtigung ohne deutsche Staatsbürgerschaft haben wir auf Facebook diesen Kommentar erhalten und ihn nachträglich durch die Moderation auf der Dialogplattform eingestellt.]