Kindererziehungszeit bis zur Schulpflicht als durchlaufende Arbeitszeit anerkennen
Bei der Bekämpfung der Altersarmut und um die Biografie im Erwerbsleben gerechter zu gestalten, besonders für die Frauen, ist die Anerkennung der Kindererziehungszeit bis zur Einschulung über die Steuern zu vergüten.
Kinder sind eine Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft und deshalb muss auch unsere Gesellschaft für einen angemessenen Ausgleich sorgen, damit es zu keinem Biografie-Nachteil im Rentenalter kommen kann.
Peter Behrendt
Vors. IGB BAU Senioren Bayern