Wahlrecht muss an Volljährigkeit gekoppelt bleiben
Es gibt keinen Grund das Wahlrecht nicht an die Volljährigkeit zu koppeln. Wär ja total absurd wenn man laut Gesetz zu unreif ist um Verträge abzuschließen oder Schnaps zu kaufen, gleichzeitig aber reif genug ist über die Zukunft des Landes mitzuentscheiden.
[Auf einen Post zum Thema Wahlrecht ab 16 Jahren haben wir auf Twitter diesen Kommentar erhalten und ihn nachträglich durch die Moderation auf der Dialogplattform eingestellt.]