Am 14. Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Arbeitgeber nicht nur Überstunden, sondern auch die regelmäßige Arbeitszeit der Beschäftigten systematisch erfassen müssen. Das freut uns.
Seither schlägt das Urteil aber auch Wellen. Arbeitgeber geben schon mal zu Protokoll, dass nun jede Flexibilität bis hin zur Vertrauensarbeitszeit verloren gingen und das Arbeitszeitgesetz jetzt erst recht geschliffen gehöre.
Aus dem Wissenschaftsbereich kommt die Frage, wie die häusliche Arbeit oder die Arbeit unterwegs erfasst werden könnte, JournalistInnen überlegen dies für „Denkzeiten von KopfarbeiterInnen“.
Auch für Betriebsrätinnen und Betriebsräte stellen sich spannende Fragen: Was bedeutet das Urteil, welche Auswirkungen hat es in meinem Betrieb, kann ich schon heute Informationen einfordern? Diese und eure Fragen diskutiert
Marta Böning, Arbeitsrechtlerin beim DGB Bundesvorstand, mit uns.
Wir freuen uns auf eure Anmeldung, per E-Mail: flensburg@dgb.de
oder Telefon unter: 0461°1444010.
Diese Veranstaltung berechtigt eine Freistellung nach § 37(2) BetrVG und nach § 37(2) MBG
V.i.S.d.P.: Susanne Uhl, DGB SH Nordwest, Große Straße 21-23, 24937 Flensburg.
Adresse
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Große Straße 21-23
24937 Flensburg
Deutschland
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