Erwerbstätigenversicherung jetzt
Die Expertengruppe quälte sich über Monate und gebar einen Furz! Das Jonglieren mit Prozentzahlen ist eine bet5rübliche Täuschung der Bürger. Ob 44, 46, 48% von was – von einem statistischen Wert, der das Verhältnis der Rente eines Durchschnittsverdieners nach 45 Beitragsjahren zum mittleren Lohn beschreibt. Alles klar liebe Leser*innen?
Ich werde mal die Realität darstellen:
Ein Arbeitnehmer*in, der im Jahr 2018 ein sozialversicherungspflichtiges Jahreseinkommen von 37.873 €uro hatte bekommt dafür einen Entgeltpunkt. Gehen wir einmal davon aus, dass er nach seiner 3 jährigen Ausbildung immer genau den Durchschnitt aller rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer erhalten hat er nach 45 Jahren rund 44,6 Entgeltpunkte zusammen; bei einem Zugangsfaktor von 1 – also ohne Rentenminderung – ergibt sich daraus multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert von 33,05 eine Bruttorente von ~1475 €uro. Das ergibt einen Zahlbetrag vor Steuern von 1315,50 €uro.
Damit es noch etwas deutlicher wird: das Jahreseinkommen von 37.873 setzte ein regelmäßiges Monatseinkommen von 3.156 Euro voraus. Viele Arbeitnehmer insbesondere in unseren Dienstleistungsbereichen, Gastronomie, Logistik, Pflege, etc. werden von solch einem Einkommen träumen. Wie waren doch kürzlich die traurigen Ergebnisse: die durchschnittliche Zahlbetrag der Rentner im gesamten Bundesgebiet lag im vergangenen Jahr knapp über 1000 Euro!
Durch die Zunahme der Arbeitnehmergruppe, die unterdurchschnittliche Einkommen beziehen und gestörte Erwerbsbiografien, durch Arbeitslosigkeit oder späterem Berufseinstieg, Arbeit auf Mindestlohnniveau wird es in den nächsten Jahrzehnten deutlich mehr Armutsrenten geben.
Es ist deshalb längst überfällig das bestehende Rentensystem tatsächlich vom Kopf auf die Füße zu stellen:
1. Streichung der Beitragsbemessungsgrenze – sie ist eine „Schongrenze“ für Gutverdiener!
2. Einbeziehung aller Erwerbspersonen in die Beitragspflicht der gesetzlichen Rentenversicherung; z.B. Beamte, Staatsdiener, Freiberufler, etc.
3. Begrenzung der gesetzlichen Rente auf das Zweifache des Eckrentenbeziehers, maximal jedoch das Zweieinhalbfache!
4. Finanzierung aller politischen Entgeltpunkte der gesetzlichen Rentenversicherung aus Steuermitteln – wie z.B. die „Mütterrente“
5. Zur Finanzierung der immer wieder beschworenen dritten Säule der Altersversorgung eine gesetzliche Verpflichtung einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung, in die mindestens 1% des Bruttojahresentgelts jedes Erwerbstätigen einzuzahlen ist;
6. Alternativ zum letztgenannten Punkt könnte der Arbeitgeberbeitrag in die deutsche Rentenversicherung 1% höher sein, als der Arbeitnehmeranteil; dort ist das Geld besser angelegt, als in einer Versicherungslösung!
Zum Argument der Besserverdiener, dass solch eine Regelung ungerecht sei, wenn ich für meinen Beitrag keine entsprechende Leistung erhalte, bei der Steuerprogression geht es doch auch, dass die Besserverdienenden zum Gemeinwohl beitragen!
Gez. Rolf Homeyer