Keine Sonderrechte für Immobilienbesitzer
[Auf die Frage „Was braucht es aus deiner Sicht, damit Beschäftigte in Kurzarbeit gut durch die Krise kommen?“ haben wir auf Facebook folgenden Impuls erhalten und ihn nachträglich durch die Moderation auf der Dialogplattform eingestellt.]
Fehler im "Rettungspaket": Mietminderungen müssen verhandelbar, zumutbar und durchsetzbar sein. Es gibt keinen Grund für Sonderrechte für Immobilienbesitzer in einer Krise. Im Gegenzug müssen aber auch notleidende Kredite privater Wohnungsbesitzer ohne Strafzahlung gestreckt werden.
Kommentare
am 05. Apr. 2020
um 13:59 Uhr
Fehler im "Rettungspaket"
Corona macht die Wohnung nicht schlechter, also ändert sich der Mietvertrag auch nicht. Das Kurzarbeitergeld sollte den Entgeltausfall voll ausgleichen ( wie in Irland ) oder duch eine steuerfinanzierte "Corona-Aufzahlung" entsprechend erhöht werden....