Kontrolle durch den MdK / Fürsprecher in Pflegeheimen
Für die Kontrolle der pflegerischen Qualität muss die Vorankündigung entfallen. Aktuell ist in Niedersachsen
- evtl. sogar in der ganzen BRD - eine Vorankündigung erforderlich. Früher gab es keine Pflicht zur Voran-kündigung...
So wie es inzwischen in Krankenhäusern Patientenfürsprecher gibt, muss es in jedem Pflegeheim einen Für- sprecher für Pflegebedürftige geben, der - im Idealfall - von den Pflegekassen oder Vater Staat bezahlt wird....